Der Führerschein macht beweglich und ist für viele junge Menschen ein Meilenstein. Studenten kaufen sich ihr erstes Auto, um zwischen Hochschule und Wohnung zu pendeln, aber auch zu verreisen. Bei einer Party wird gerne Alkohol getrunken, doch kann er für junge Menschen, die gerade erst ihren Führerschein erworben haben, fatale Folgen haben. Um das zu vermeiden, ist es wichtig, dass sich junge Leute, die bei einer Party oder einem gemütlichen Abend mit Freunden etwas trinken möchten, fahren lassen und nicht selbst fahren.
Unterschied zwischen Bußgeld und Geldstrafe
Wer mit Alkohol am Steuer von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld oder einer Geldstrafe rechnen. Zuvor muss geklärt werden, was der Unterschied zwischen Bußgeld und Geldstrafe ist.
Bußgeld – von einer Behörde erhoben
Ein Bußgeld ist eine Sanktion, die für eine begangene Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr verhängt wird. Im Verwaltungsrecht ist das Bußgeld, auch als Geldbuße bezeichnet, eine Ausgleichszahlung für die begangene Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld wird von der zuständigen Behörde verhängt. Wer bei einer Ordnungswidrigkeit von der Polizei erwischt wird, auch beim Fahren unter Alkoholeinfluss, kann mit einem Bußgeld belegt werden. Die zuständige Behörde leitet ein Bußgeldverfahren ein. Zunächst wird die Identität des Täters ermittelt. Nachdem die Identität eindeutig geklärt ist, wird der Bußgeldbescheid erlassen. Der Verkehrssünder bekommt einen Bußgeldbescheid per Post zugestellt, in dem die Höhe des Bußgelds mitgeteilt wird. Zusätzlich zum Bußgeld können Gebühren und Auslagen anfallen. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids muss der Betroffene das Bußgeld bezahlen.
Zusätzlich zum Bußgeld kann ein Fahrer mit Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot bis zu drei Monaten belegt werden. Dieses Fahrverbot ist nicht zu verwechseln mit dem Führerscheinentzug, der länger dauert.
Bei Alkohol am Steuer ist nicht nur ein Bußgeld möglich. Ein schwerwiegender Alkoholverstoß kann eine Geldstrafe nach sich ziehen. Sie ist nicht mit einem Bußgeld zu verwechseln. Ein Bußgeld kann in einer Höhe von 5 bis 1.000 Euro erhoben werden. Es ist nicht höher als 1.000 Euro.
Geldstrafe im Strafrecht
Eine Geldstrafe ist deutlich höher als ein Bußgeld. Sie findet Anwendung im Strafrecht und soll eine Straftat sanktionieren. Sie fällt höher aus als ein Bußgeld. Damit eine Geldstrafe erhoben werden kann, muss ein Gerichtsverfahren stattfinden. Der Richter legt die Höhe der Geldstrafe fest. Dabei setzt er in der Regel Tagessätze an, die abhängig vom Einkommen des Betroffenen sind. Für Studenten, die noch nicht viel Geld verdienen, sind die Tagessätze niedrig. Trotzdem kann eine Geldstrafe junge Menschen empfindlich treffen. Es ist daher für alle, die selbst fahren möchten, wichtig, in geselliger Runde auf Alkohol zu verzichten.
Alkoholverbot für junge Fahrer
Für junge Fahrer, die ihren Führerschein erworben und noch einen Führerschein auf Probe haben, sowie für Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt die Null-Promille-Grenze.
Wer als Führerschein-Neuling mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Zusätzlich wird die Probezeit auf bis zu vier Jahre verlängert. Fahrer werden weiterhin mit einem Bußgeld von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg belegt. Bei mehrmaligen Alkoholverstößen während der Probezeit droht ein Führerscheinentzug.
Bußgeld oder Geldstrafe bei Alkohol am Steuer?
Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, kann mit einem Bußgeld, aber auch mit einer Geldstrafe belegt werden. Das hängt vom Grad der Alkoholisierung ab. Für Führerscheininhaber, die nicht mehr ihren Führerschein nur auf Probe haben und mindestens 21 Jahre alt sind, gilt die 0,5-Promille-Grenze. Wird der 0,5-Promille-Wert überschritten, aber liegt der Alkoholisierungsgrad noch unter 1,09 Promille, wird ein Bußgeld erhoben.
Eine Straftat liegt vor, wenn der Alkoholisierungsgrad mindestens 1,1 Promille beträgt. Die Straftat wird mit einer Geldstrafe geahndet. Darüber hinaus können noch weitere Strafen drohen.
Tipp: Wer bei einem Alkoholisierungsgrad von weniger als 0,5 Promille erwischt wird und Ausfallerscheinungen zeigt, kann auch dann schon mit einer Geldstrafe belegt werden. In diesem Fall gelten die gleichen Strafen wie bei 1,1 oder mehr Promille.
Höhe der Geldstrafe bei Trunkenheit am Steuer
Wie hoch die Geldstrafe bei Trunkenheit am Steuer ausfällt, entscheidet der Richter im Einzelfall. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:
- Höhe des Blutalkoholgehalts
- War es die erste Fahrt unter Alkoholeinfluss?
- Wie auffällig und betrunken war der Fahrer?
- Ist ein Schaden eingetreten?
Der Richter legt abhängig von der Schwere der Straftat die Zahl der Tagessätze fest. Um einen Tagessatz zu ermitteln, wird das monatliche Nettoeinkommen durch 30 dividiert. Ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen ist eine Person vorbestraft.
Weitere Sanktionen für alkoholisierte Fahrer
Alkoholisierte Fahrer, gegen die ein Bußgeld verhängt wird, werden zusätzlich mit zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von ein bis drei Monaten bestraft.
Bei einem Blutalkoholgehalt ab 1,1 Promille werden eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt. Zusätzlich wird der Fahrer mit drei Punkten in Flensburg sowie einem Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren, aber mitunter auch lebenslang bestraft. Ab einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille wird zusätzlich die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) angeordnet. Ein neuer Führerschein darf erst nach Ablauf der Sperrfrist erworben werden.