Deine Bewerbung ist der erste Schritt auf dem Weg an die Hochschule. Anschließend erhältst Du Deine Immatrikulation für Deinen Studienplatz – idealerweise bei der von Dir favorisierten Universität. Eine persönliche Vorsprache wird in einigen Fällen vorausgesetzt. Wir verraten Dir, welche Fristen gelten, wie es dann weitergeht und was Du bei einer Ablehnung tun kannst.
Direkte Immatrikulation oder Bewerbung?
Mit der Immatrikulation schreibst Du Dich für Deinen gewünschten Studiengang ein und kannst mit dem Studium (zum Startzeitpunkt) beginnen. Anders sieht es aus, wenn das von Dir gewählte Studium eine Zulassungsbeschränkung hat (z. B. durch Wartesemester, nötige Aufnahmeprüfungen oder einen Numerus Clausus). Bevor Du Dich hierfür einschreiben kannst, richtest Du zunächst Deine Bewerbung an die Hochschule. Wurde sie zugelassen, kannst Du Dich im nächsten Schritt immatrikulieren. Und was passiert, wenn Du Dich beworben hast und abgelehnt wurdest? In diesem Fall hast Du verschiedene Möglichkeiten.
Wartesemester, Nachrückverfahren oder Losverfahren: So reagierst Du auf eine Ablehnung
Alles war schon geplant und dann lehnt die Universität Deine Bewerbung ab. Lass den Kopf nicht hängen, noch ist die Chance auf einen zeitnahen Studienbeginn nicht vertan. Du hast an dieser Stelle verschiedene Optionen, wie Du weiter vorgehen kannst:
- Das Nachrückverfahren: An manchen Universitäten gibt es ein Nachrückverfahren für Plätze, die nach dem Hauptauswahlverfahren noch frei sind. Gibt es mehr Bewerber als freie Studienplätze, findet ein Losverfahren statt. Hier ist es reine Glückssache, ob Du Deinen Platz noch bekommst.
- Das Wartesemester: Du könntest auch reisen und hast es nicht eilig, an die Uni zu kommen? Dann bewirb Dich rechtzeitig für das nächste Semester und nutze die freie Zeit zur Erholung von der Schule und zur beruflichen Orientierung. Möchtest Du aktiv arbeiten, nutze den Bundesfreiwilligendienst oder suche Dir einen kurzfristigen Job. In einigen Fällen lässt sich mit ausreichend Wartesemestern sogar ein zu niedriger NC ausgleichen.
- Andere Hochschule: Eine dritte Alternative ist die Entscheidung für eine alternative Hochschule. Manchmal gibt es ähnliche Studiengänge wie den von Dir gewählten, die Zulassungschancen sind aber besser. Spielt Geld keine Rolle, ist eine private Hochschule als Möglichkeit gegeben.
Nichts geht mehr? Du wurdest abgelehnt, die Hochschule hat aber eigentlich noch Kapazitäten frei? An diesem Punkt kommt eine Studienplatzklage für Dich in Betracht, die Dir doch noch zum Wunschstudium verhelfen kann.
Es handelt sich hierbei um ein rechtliches Verfahren, mit dem Du die Universität auf Freigabe verfügbarer Studienplätze verklagst. Zugrunde liegt die Annahme, dass Deine Hochschule bei der Platzvergabe Fehler gemacht oder nicht alle verfügbaren Plätze vergeben hat. Ist das tatsächlich nachweisbar, hast Du durch die Klage gute Chancen, doch noch Deinen Wunschplatz zu bekommen.
Wichtig: Gibt es mehr Klagen als freigewordene Studienplätze, tritt das Losverfahren in Kraft. Je begehrter Dein Studiengang ist, desto größer ist der Bewerbungsansturm. In Deutschland sind Fächer wie Betriebswirtschaftslehre, Informatik und Rechtswissenschaften, aber auch Medizin und Psychologie sehr gefragt.
Bewerbung angenommen: So immatrikulierst Du Dich richtig
Du hast Dich beworben und endlich den Zulassungsbescheid im Briefkasten? Bevor Du Dich jetzt schon auf die Suche nach einer günstigen Wohnung am Studienort machst, denke an Deine Immatrikulation. Sie ist der entscheidende Schritt, damit Du wirklich zum Ersti wirst. Für Deine endgültige Einschreibung benötigst Du, je nach Studiengang, verschiedene Unterlagen. Planst Du ein Studium an der Sporthochschule, ist eine Tauglichkeitsuntersuchung vorausgesetzt. Manchmal braucht es auch den Nachweis über Fremdsprachenkenntnisse. Informiere Dich rechtzeitig, damit Du genug Zeit hast, die geforderten Unterlagen zu besorgen. Und das benötigst Du, damit Deine Unterlagen komplett sind:
- Deine Hochschulzugangsberechtigung
- Einen gültigen Personalausweis (Reisepass)
- Nachweis Deiner Krankenkasse über Deinen Versicherungsstatus
- Beleg über vorgeschriebene Eignungstests bzw. Praktika
- Dokumentation vorhandener Fremdsprachenkenntnisse
Stammst Du aus dem Ausland, musst Du bei der Immatrikulation Deine Deutschkenntnisse belegen. Das machst Du beispielsweise mit dem TestDaF und weist Deine sprachlichen Kompetenzen mit der Einschreibung nach.
Achtung Fristen: Es gibt in Deutschland keine einheitliche Frist für die Immatrikulation. Informiere Dich rechtzeitig bei der gewählten Hochschule, bis wann Du eingeschrieben sein musst. Als Faustregel gilt, dass die Frist fürs Wintersemester spätestens Ende September abläuft, beim Sommersemester Ende März.
Fazit: Nach der Immatrikulation geht es los
Bewerbungsphase überstanden, erfolgreich eingeschrieben und jetzt? Nun hast Du den Status eines Erstis und giltst offiziell als studierende Person. Dir wird Dein Studienausweis ausgehändigt, außerdem bekommst Du Deine eigene Matrikelnummer, mit der Du Dich während des gesamten Studiums identifizierst.
Der Anmeldungsprozess klingt komplex, ist es in der Praxis aber nicht. Sofern Du Deine Fristen einhältst, steht Deinem Studienbeginn wenig entgegen. Auch wenn es nicht beim ersten Anlauf klappt, hast Du weiterhin Chancen durch Wartesemester, Nachrückeroptionen oder durch den Klageweg.