Ganz egal, ob Du neben Deinem Studium arbeiten musst, um Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder ob Du in Deinem späteren Arbeitsumfeld schlichtweg erste Erfahrungen sammeln möchtest: Eine Werkstudentenstelle stellt für Studierende eine attraktive Option dar.
Du kannst Dich hier umfassend über die Rahmenbedingungen, Voraussetzungen und gesetzlichen Regelungen zur Werkstudentenstelle informieren. Außerdem zeigen wir Dir, wie sich eine solche Werkstudentenstelle von einem klassischen Nebenjob unterscheidet und welche Bedingungen für Versicherungen und Gehalt gelten.
Werkstudentenstelle – was ist das eigentlich?
Der Begriff Werkstudentenstelle ist vor allem vielen Studienanfängern nicht bekannt. Dabei handelt es sich hierbei keineswegs um ein neues Angebot für Studierende. Die Bezeichnung existiert schon viel länger. Schon im Ersten Weltkrieg war der Begriff zusehends auf dem Vormarsch, weil sich immer Studenten von dem Kriegsdienst befreien ließen.
Mittlerweile wird unter einer Werkstudentenstelle in erster Linie eine berufliche Tätigkeit verstanden, die Studenten neben dem Job ausführen. Sie zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
- Bei einer Werkstudentenstelle absolvierst Du wöchentlich nicht mehr als 20 Arbeitsstunden.
- Inhaltlich weist sie eine gewisse fachliche Nähe zum Studium auf.
- Die Werkstudentenstelle soll dazu beitragen, dass Du Dein Ausbildungsziel erreichst.
- Eine Werkstudentenstelle kann sich positiv auf Deine Bachelor- oder auch Masterarbeit auswirken. Viele Arbeitgeber unterstützen Studenten bei der Vorbereitung dieser Arbeiten.
Welche Arten der Werkstudentenstelle gibt es?
Die Werkstudentenstelle ist in vielen Unternehmen fest etabliert und bietet für beide Seiten entscheidende Vorteile. So sehen Arbeitgeber darin immer auch eine gute Möglichkeit, um künftige Fachkräfte zu generieren. Für Studenten bietet sich die Chance, wichtige Kontakte zu knüpfen und erste Erfahrung zu sammeln.
Um den unterschiedlichen Anforderungen beider Seiten gerecht zu werden, gibt es verschiedene Arten der Werkstudentenstelle. Viele Unternehmen bieten diese als Variante der regelmäßigen Beschäftigung an. Es gibt aber auch Unternehmen, die diesen besonderen Studentenjob als Mini- oder Midijob bereitstellen, sie als kurzfristige Beschäftigung oder auch Aushilfsjob organisieren.
Unabhängig davon, um welche Job-Art es sich handelt, steht Dir beim Werkstudentenjob seit einigen Jahren der Mindestlohn zu. Das führt dazu, dass gerade im Mini- und Midijob-Bereich in erster Linie die Arbeitszeit mittlerweile geringer ist.
Wer kann eine Werkstudentenstelle annehmen?
Bei der Werkstudentenstelle handelt es sich um ein spezielles Jobangebot, das längst nicht von jedem angenommen werden kann. Demnach darfst Du einen solchen Job nur annehmen, wenn Du an einer deutschen Hochschule auch offiziell eingeschrieben bist. Darüber hinaus darf der Job maximal 20 Stunden pro Woche umfassen.
Wenn Du schon mehr als 25 Semester erfolgreich abgelegt hat, kommt eine Werkstudentenstelle für dich nicht mehr infrage. Gleiches gilt, wenn Du bereits alle mit Deinem Studium in Verbindung stehenden Scheine vorliegen hast.
Wie unterscheidet sich eine Werkstudentenstelle von einem Praktikum?
Viele Studenten sind sich zu Beginn unsicher, ob es sich nicht auch anbietet, schlichtweg nach einem Praktikumsplatz Ausschau zu halten. Immerhin bietet sich auch hier die Möglichkeit, erste praktische Erfahrung zu sammeln. Doch es gibt zwischen der Werkstudentenstelle und dem Praktikum eine kleine, aber feine Besonderheit. Ein Praktikum wird nämlich tatsächlich den meisten Fällen nicht entlohnt. Du bekommst hier also am Monatsende kein festes Gehalt. Bei einer Werkstudentenstelle wird Dir am Monatsende oder auch zu Beginn des neuen Monats rückwirkend das vereinbarte Gehalt ausgezahlt.
Eine Werkstudentenstelle ist zudem immer freiwillig. Ein Praktikum muss in vielen Fällen absolviert werden und ist im Studienplan vorgeschrieben. Allerdings fällt die Dauer hier doch sehr überschaubar aus. Sie beträgt meistens nur drei Monate.
In den vorlesungsfreien Zeiten bietet die Werkstudentenstelle einen weiteren entscheidenden Vorteil. Hier kann die Arbeitszeit bei diesem Beschäftigungsverhältnis erhöht werden. Beträgt diese eigentlich 20 Stunden pro Woche, kannst Du in den vorlesungsfreien Zeiten auf bis zu 40 Stunden erhöhen. Damit hast Du natürlich auch deutlich bessere Verdienstchancen.
Welche Sozialversicherungsabgaben fallen bei einer Werkstudentenstelle an?
Bevor Du nach einer Werkstudentenstelle Ausschau hältst, solltest Du generell prüfen, welche Abgaben auf Dich zukommen. Anders als bei einem Praktikum kommen hier nämlich tatsächlich die gängigen Sozialversicherungsabgaben in Betracht. Dazu gehören die Rentenversicherung und Lohnsteuer, aber auch Beiträge zur Krankenversicherung. Ebenso musst Du, wenn Du Mitglied der evangelischen oder katholischen Kirche in Deutschland bist, auch Kirchensteuer bezahlen.
Doch es gibt auch einige Ausnahmen für die einzelnen Beiträge. So musst Du generell nur dann in die Rentenversicherung einzahlen, wenn Du mit Deiner Werkstudentenstelle mehr als 538 Euro pro Monat verdienst. Generell ist der Rentenversicherungsbeitrag variabel, denn er richtet sich immer nach dem Einkommen.
Sowohl Lohn- als auch Kirchensteuer musst Du bei einer Werkstudentenstelle erst einmal abführen. In vielen Fällen kannst Du hier aber bei Deiner Steuererklärung mit einer Rückzahlung rechnen. Solange Dein Einkommen nämlich nicht den Grundfreibetrag übersteigt, ist Dein Lohnt auch steuerfrei. Seit Januar 2024 beträgt das in Deutschland für Ledige geltende steuerfreie Einkommen 11.604 Euro. Doch Vorsicht: Hast Du neben der Werkstudentenstelle vielleicht noch einen Nebenjob oder erhältst aus anderen Quellen Einkommen, werden alle Einnahmen zusammengezählt. In diesem Fall ist es also durchaus noch möglich, dass Du Das Einkommen Deiner Werkstudentenstelle tatsächlich versteuern musst.
Bei der Krankenversicherung gibt es einige Besonderheiten. Generell musst Du Dich, wenn Du einer Werkstudentenstelle nachgehst, krankenversichern. Bist Du aber noch nicht älter als 24 kann diese Absicherung über die Familienversicherung erfolgen, wenn Deine Eltern oder zumindest ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. In diesem Fall ist die Absicherung kostenfrei. Bei Studenten, die 25 Jahre oder älter sind, muss eine eigene Mitgliedschaft abgeschlossen werden.
Gleiches gilt übrigens, wenn Dein Lohn für Deine Werkstudentenstelle zu hoch ausfällt. Eine Absicherung in der Familienversicherung ist nämlich tatsächlich nur bis zu einer Summe von monatlich 553,33 Euro möglich. Ist Dein Einkommen höher, kommst Du um eine eigene Mitgliedschaft nicht herum. Als Versicherungspartner empfiehlt sich in diesem Fall die KVdS, die gesetzliche studentische Krankenversicherung. Sie zeichnet sich monatlich durch einen niedrigen Beitrag von nur rund 83 Euro aus. Wichtig ist hier, dass Du noch nicht das 14. Semester abgeschlossen und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.
Wie könnte ein Werkstudentenvertrag aussehen?
Entscheidest Du Dich für einen Werkstudentenstelle, solltest Du generell auch einen Werkstudentenvertrag abschließen. Hier ist alles Wichtige zu dem Arbeitsverhältnis geregelt. Er stellt den Arbeitsvertrag des Beschäftigungsverhältnisses dar. Das heißt wiederum, dass Du hierin alle Rechte sowie Pflichten findest:
- Der Werkstudentenvertrag enthält die genaue Wochenarbeitszeit. Achte hier unbedingt darauf, dass auch mögliche arbeitszeitliche Ausnahmen vermerkt sind, die auf Dich in den Semesterferien zutreffen.
- Ein wichtiger Bestandteil eines jeden Vertrags zum Werkstudentenjob ist die Angabe zum Stundenlohn oder dem monatlichen Gehalt.
- Ebenso solltest Du hier eine Klausel finden, dass eine tägliche Arbeitszeit von über acht Stunden nur in absoluten Ausnahmen zulässig ist.
- Generell enthält der Vertrag ebenso Hinweise zur Kündigungsfrist. Diese beträgt bei einer Werkstudentenstelle in der Regel vier Wochen.
Wie finde ich eine geeignete Werkstudentenstelle?
Es gibt viele Unternehmen, die eine Werkstudentenstelle über die gängigen Jobportale anbieten. Es gibt auch Unternehmen die selbst mehrere Arbeitsplätze für Studenten bereithalten. In der Regel wird hier eine klassische Bewerbung verlangt. Diese umfasst neben dem Bewerbungsschreiben auch Angaben zu Deiner Studienrichtung und Themen, die für Dich besonders wichtig sind. Generell solltest Du in dem Bewerbungsschreiben zudem erklären, warum Du gerade für dieses Unternehmen arbeiten möchtest.
Bewerbungen für eine Werkstudentenstelle solltest Du immer rechtzeitig abschicken. Du musst hier mit Bearbeitungs- und Entscheidungsfristen von bis zu sechs Monaten rechnen. Findest Du keine passende Werkstudentenstelle, kannst Du Dich generell auch für eine Initiativbewerbung bei einem Unternehmen Deiner Wahl entscheiden. Viele Unternehmer reagieren hier durchaus positiv und erkennen das Engagement an.