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Studienplatzklage – ein möglicher Weg zum Traumstudium

Studienplatzklage

Du hast in der Schule gebüffelt, erfolgreich Dein Abitur gemacht und weißt auch schon lange, was Dein Traumberuf ist und was Du dafür studieren willst. Doch dann stellst Du fest, dass Du den Numerus Clausus knapp verfehlt hast und Deine Wunsch-Uni Dir keinen Studienplatz zuweisen will. Das ist so ärgerlich!

Du kannst es trotzdem über den Weg des Losverfahrens oder mit Wartesemestern versuchen. Letztere bedeuten jedoch einen Zeitverlust beim Aufbau Deiner Karriere. Weitere Alternativen könnten ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Praktikum im In- oder Ausland sein. Wenn Dir dies alles nicht zusagt und Du sofort mit dem nächsten Semesterbeginn loslegen willst, bleibt Dir als letzte Lösung nur eine Studienplatzklage.

Was versteht man unter einer Studienplatzklage?

Allgemein verstanden, handelt es sich bei einer Studienplatzklage um ein außergerichtliches bzw. gerichtliches Klage- und Eilverfahren mit dem Ziel, einen Studienplatz zu bekommen. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, darunter die Anrechnung von Wartesemestern, die Prüfung auf Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens, eine Anerkennung als Härtefall, aber auch strittige Normen wie die Hochschulvergabeverordnung oder die Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen.

Unabhängig davon, was Du studieren möchtest, ist eine Studienplatzklage grundsätzlich für jedes Fach möglich. Die meisten Klagen gibt es jedoch bei beliebten Studiengängen wie Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie Psychologie. In jüngerer Zeit häufen sich jedoch auch Verfahren für folgende Fächer:

  • BWL und Wirtschaftswissenschaften
  • Wirtschaftspsychologie
  • Jura
  • Pharmazie
  • Kommunikations- und Medienwissenschaften
  • Grundschullehramt
  • Soziale Arbeit
  • Sonderpädagogik

Es spielt für eine Klage auch keine Rolle, um welchen Abschlusswunsch es sich handelt. Du kannst Dir Dein Recht für Bachelor-, Master- und Staatsexamensabschlüsse einklagen.

Exkurs: Warum besteht die Möglichkeit einer Studienplatzklage?

Ein Grund für eine Studienplatzklage ist in § 12 des Grundgesetzes zu finden. Er garantiert das Recht auf die freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte für jeden Bundesbürger. Demgegenüber steht die Tatsache, dass rund 60 % der aktuellen Studiengänge zulassungsbeschränkt sind. Wenn Du also den Numerus Clausus nicht schaffst, kommen zum Teil sehr lange Wartezeiten auf Dich zu. Dies wird noch verstärkt durch den Umstand, dass in den nächsten Jahren doppelte Abiturjahrgänge an die Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen drängen werden.

Einen zweiten Grund schaffen die Hochschulen selbst durch ihre Vergabepraxis. Zunächst setzen sie jährlich einen neuen Numerus Clausus für zulassungsbeschränkte Studiengänge an. Die Plätze werden intern durch die Unis oder über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) und deren Serviceplattform www.hochschulstart.de vergeben. In der Regel werden die Kapazitäten jedoch zu niedrig angesetzt und deshalb nicht ausgeschöpft, so dass ein Studienplatz eingeklagt werden kann.

In welchen Fällen macht eine Studienplatzklage Sinn?

Wenn Du mit Deiner Studienplatzklage Aussichten auf Erfolg haben willst, musst Du einige Anforderungen erfüllen. Diese sind sowohl persönlicher, als auch formeller Art. Sind die Voraussetzungen gegeben, macht es Sinn, eine Klage anzustrengen.

Persönliche Voraussetzungen

Grundsätzlich musst Du die Hochschulreife erlangt haben, entweder durch ein Abitur oder die Fachhochschulreife, und deutscher Staatsbürger sein. Es gibt jedoch Ausnahmen für ausländische Staatsbürger:

Studienanwärter aus anderen EU-Staaten können eine Klage einreichen, wenn sie für das gewünschte Studium ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
Nichtdeutsche Anwärter, die jedoch über eine deutsche Hochschulreife verfügen, können in einigen bestimmten Bundesländern eine Studienplatzklage einreichen.
Die Rechtsprechung einiger Verwaltungsgerichte lässt Klagen von Personen zu, die kein deutsches Abitur, dafür aber einen vergleichbaren ausländischen Schulabschluss vorweisen können.

Formelle Voraussetzungen

Genügst Du den persönlichen Anforderungen, musst Du noch gewisse formelle Bedingungen erfüllen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind .

  1. Du solltest Dich vor der Klage zunächst regulär um einen Studienplatz beworben haben. Dies ist erforderlich in den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Pflicht entfällt in Bayern, Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen.
  2. Zusätzlich ist ein Antrag auf eine außerkapazitäre Zulassung an der gewünschten Hochschule zu stellen.
  3. In beiden Fällen musst Du unbedingt die jeweils geltenden Fristen einhalten. In der Regel ist der Bewerbungsschluss für das Wintersemester der 15. Juli, für das Sommersemester der 15. Januar.
  4. Die Studienplatzklage darf sich nicht allgemein gegen die Stiftung für Hochschulzulassung richten, sondern nur konkret gegen eine oder mehrere Universitäten oder Fachhochschulen.

Wie gestaltet sich der Ablauf einer Studienplatzklage?

Ein wohlgemeinter Rat an Dich: Der erste Schritt einer Studienplatzklage sollte ein ausführliches Gespräch mit einem Anwalt sein, der auf das Hochschulrecht spezialisiert ist. Da die Fristen recht eng gestrickt sind, solltest Du den Kontakt mit einem Anwalt nicht erst nach dem Ablehnungsbescheid der Hochschule suchen, sondern bereits unmittelbar nach der Bewerbung.

Der Anwalt kann Dir nach Schilderung Deiner konkreten Situation helfen, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen. Wenn er zu einem positiven Ergebnis kommt, unterstützt er Dich bei der korrekten Vorbereitung der Klage. Dies ist besonders wichtig, denn ohne eine gründliche Vorbereitung sinken Deine Chancen auf Erfolg.

Zunächst wird sich der Anwalt im Rahmen der Studienplatzklage auf das Grundrecht der freien Berufswahl verweisen. Er stellt einen Antrag auf eine außerkapazitäre Zulassung bei der Hochschule, Universität oder Fachhochschule. Solche Anträge werden in aller Regel abgelehnt.

Parallel dazu leitet er die Klage als Eilverfahren beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht ein mit der Begründung, dass die Kapazitäten für das Studium nicht ausgeschöpft seien. Das Gericht prüft dann während des laufenden Semesters, ob die Hochschule oder Universität alle Studienplätze in Deinem Wunschfach vergeben hat oder nicht. Gibt es noch offene Plätze, bedeutet das aber nicht automatisch, dass Du studieren darfst. Denn falls mehrere Personen auf die gleichen Studienplätze klagen, deren Zahl aber nicht ausreicht, entscheidet ein Losverfahren über die Vergabe. In Studiengängen wie Medizin oder Psychologie kommt das Losverfahren sehr häufig zum Einsatz.

Wie hoch sind die Erfolgschancen Deiner Studienplatzklage?

Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, da immer der jeweils individuelle Fall betrachtet werden muss. Manchmal kommen während des Verfahrens auch noch Faktoren ins Spiel, die vor der Klage nicht bekannt waren. Ein seriöser Fachanwalt für Hochschulrecht wird Dir deshalb keine Prozentzahlen nennen, geschweige denn eine Garantie auf Erfolg geben können und wollen.

Wie hoch sind die Kosten für eine Studienplatzklage?

Diese Frage dürfte für Dich von Bedeutung sein, denn als frisch gebackener Schulabgänger verfügst Du wohl kaum über ein Vermögen. Grundsätzlich musst Du mit den Kosten für Deinen Anwalt, den allgemeinen Gerichtskosten, unter Umständen auch mit Kosten des gegnerischen Anwalts und anderen Auslagen der Hochschule rechnen.

Wichtig: Bei anderen Gerichtsverfahren sind die Kosten meistens vollständig vom Verlierer des Prozesses zu begleichen. Bei Studienplatzklagen entscheiden jedoch viele Gerichte, dass der Kläger zahlen muss, und zwar auch dann, wenn er Recht bekommt und einen der freien Studienplätze erhält.

Pauschale Zahlen sind auch hier nicht zu nennen, da der finanzielle Aufwand sich sowohl nach dem Studiengang richtet, aber auch nach den Streitwertvorgaben der einzelnen Bundesländer. Während Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen 2.500 Euro und Hamburg 3.750 Euro als Streitwert im Eilverfahren festlegen, sind es in allen übrigen Bundesländern 5.000 Euro.

Zudem musst Du beachten, dass die Kosten für jede einzelne Klage anfallen, wenn Du gegen mehrere Hochschulen vorgehst. Dies ist häufig beim Studiengang Medizin der Fall, wo schnell fünfstellige Summen zusammenkommen. Am besten besprichst Du das Thema mit Deinem Anwalt, der Dir eine erste Einschätzung liefern kann.

Übrigens: Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Verfahrenskosten nur selten, vor allem, wenn es sich um neuere Verträge handelt. Dort sind Studienplatzklagen von vornherein ausgeschlossen. Du kannst allenfalls einen zusätzlichen Vertrag abschließen, mit dem auch das Hochschulzugangsrecht umfasst wird.

Wie sind Deine Erfahrungen? Hast Du Deinen Studienplatz sofort bekommen oder erwägst Du eine Studienplatzklage? Erzähle es uns hier in den Kommentaren.

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