Ein Studium kann richtig teuer werden, vor allem, wenn Du weit von Deinem Wohnort entfernt studierst oder Dich für ein Auslandssemester entscheidest. Können Dich Deine Eltern nicht vollumfänglich finanziell unterstützen, hast Du Anspruch auf BAföG als staatliche Ausbildungsförderung. Nicht nur Studenten, sondern auch Auszubildende und Schüler können BAföG als Unterstützung für die Ausbildung und Hilfe zur Finanzierung des Lebensunterhalts erhalten.
Was sind BAföG-Schulden?
Nicht jeder, der BAföG erhält, hat später BAföG-Schulden. Abhängig von Deiner persönlichen Situation kannst Du BAföG als Darlehen oder als Zuschuss erhalten. Wird es als Zuschuss gewährt, musst Du es nicht zurückzahlen. Bei BAföG als Darlehen gelten für die Rückzahlung andere Regelungen als für normale Ratenkredite.
Da nicht sicher ist, ob Du nach Abschluss Deines Studiums sofort eine Arbeitsstelle bekommst und was Du dann verdienen wirst, musst Du Deine BAföG-Schulden nicht sofort nach Abschluss des Studiums zurückzahlen.
BAföG-Schulden entstehen dann, wenn das BAföG als Darlehen gewährt wird. Da eine Rückzahlungspflicht besteht, handelt es sich um Schulden. Du musst jedoch nicht das gesamte BAföG, das Dir gezahlt wurde, zurückzahlen.
Tipp: BAföG-Schulden verjähren nicht und werden auch nicht bei der Schufa erfasst. Hast Du BAföG-Schulden, wirkt sich das nicht auf Deine Bonität aus. Du wirst also keine Schwierigkeiten haben, wenn Du eine Wohnung mieten, einen Handyvertrag abschließen oder einen Kredit beantragen möchtest.
Regelungen für die Rückzahlung von BAföG-Schulden
BAföG-Schulden musst Du dann zurückzahlen, wenn das BAföG Dir als Darlehen gewährt wurde und Du an einer Akademie, Hochschule oder höheren Fachschule studiert hast. Welche Modalitäten für die Rückzahlung gelten, hängt davon ab, ob das BAföG als Staatsdarlehen oder als Bankdarlehen gewährt wurde. Die Regelungen für die Rückzahlung sind bei Staatsdarlehen günstiger als für Bankdarlehen.
Mit der Rückzahlung beginnst Du, wenn Du den Rückzahlungsbescheid bekommst. Für die Rückzahlung ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Es stellt den Rückzahlungsbescheid aus. Teile dem Bundesverwaltungsamt Deine Adresse mit, damit es Dir den Rückzahlungsbescheid zustellen kann. Auch über Adressänderungen musst Du das BVA informieren. Hast Du Deine Adresse nicht mitgeteilt, kann das Bundesverwaltungsamt Dir eine Gebühr von 25 Euro berechnen.
Vergisst Du mehrmals, Deine Anschrift anzugeben oder kommst Du mit der Rückzahlung in Verzug, hast Du keine Möglichkeit mehr, nach 20 Jahren einen Schuldenerlass zu erhalten. Zahlst Du die Raten nicht pünktlich, musst Du zusätzlich auf den noch zurückzuzahlenden Darlehensbetrag Verzugszinsen zahlen.
Tipp: BAföG-Schulden werden nicht vererbt. Nur derjenige, der das BAföG erhalten hat, ist zur Rückzahlung verpflichtet. Verstirbt der BAföG-Empfänger, müssen dessen Eltern, Ehepartner oder Kinder das BAföG nicht zurückzahlen. Die Schulden verfallen dann.
Rückzahlung von BAföG als Staatsdarlehen
Hast Du BAföG als Staatsdarlehen erhalten, musst Du nur 50 Prozent davon zurückzahlen. Die 50 Prozent, die Du zurückzahlen musst, gelten als Darlehen, während die anderen 50 Prozent als Zuschuss gelten. Für die Rückzahlung eines Staatsdarlehens gilt eine Schuldenobergrenze. Hast Du das Studium zwischen dem 1. März 2001 und dem 1. September 2019 begonnen, liegt die Schuldenobergrenze bei 10.000 Euro. Eine Schuldenobergrenze von 10.010 Euro gilt, wenn Du die erste Förderung ab 1. September 2019 oder später erhalten hast.
Für die Rückzahlung von BAföG als Staatsdarlehen gelten noch weitere Besonderheiten:
- Rückzahlung erfolgt zinslos
- Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer
- Rückzahlung ist in monatlichen oder vierteljährlichen Raten über einen Zeitraum von maximal 20 Jahren möglich
Tipp: Du kannst einen Antrag auf Aussetzung der Rückzahlung stellen, wenn Dein Einkommen nach der Förderungszeit 1.070 Euro im Monat nicht überschreitet.
Rückzahlung von BAföG als Bankdarlehen
Wurde Dir BAföG als Bankdarlehen gezahlt, sind die Bedingungen für die Rückzahlung weniger günstig. Du musst den gesamten Betrag zurückzahlen. Im Gegensatz zum Staatsdarlehen fallen Zinsen an. Die Höhe der Zinsen hängen von der jeweiligen Bank ab. Die Rückzahlung beginnt bereits 18 Monate nach dem Ende der Förderungszeit.
BAföG als Bankdarlehen musst Du in monatlichen Raten mit jeweils mindestens 105 Euro zurückzahlen. Für die Rückzahlung hast Du maximal 20 Jahre Zeit. Das Darlehen kannst Du auch vorzeitig tilgen, um schnell wieder schuldenfrei zu sein. Verdienst Du nach Abschluss des Studiums noch nicht genug Geld, kannst Du einen Antrag auf Freistellung stellen. Abhängig von Deinen persönlichen finanziellen Verhältnissen ermittelt die Bank den Freibetrag.
Förderungshöchstdauer bei BAföG
Für die Förderungshöchstdauer beim BAföG gilt die Regelstudienzeit beim Erststudium. Hier zählt das Bachelor-Studium. Entscheidest Du Dich für ein Masterstudium oder überschreitest Du die Regelstudienzeit, musst Du das BAföG also nicht erst fünf Jahre nach Abschluss Deines Studiums, sondern früher zurückzahlen. Du erhältst in der Regel den Rückzahlungsbescheid ein halbes Jahr vor Ablauf der fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit.
Schuldenerlass bei BAföG-Schulden
Wurde Dir das BAföG als Bankdarlehen gewährt, kann kein Schuldenerlass gewährt werden. Von einem Schuldenerlass profitierst Du bei einem Bankdarlehen auch dann nicht, wenn Du Deine BAföG-Schulden vorzeitig tilgst.
Anders sieht es bei BAföG als staatliches Darlehen aus. Du kannst einen Antrag auf Schuldenerlass stellen, wenn Du Deine BAföG-Schulden vor der Fälligkeit ganz oder teilweise getilgt hast. Wie hoch der Schuldenerlass ausfällt, hängt von der Höhe der Tilgungssumme ab. Der Schuldenerlass kann 8 bis 50,5 Prozent des Tilgungsbetrages ausmachen.
Bist Du mit der Rückzahlung Deiner BAföG-Schulden in Rückstand geraten, ist ein Schuldenerlass nicht möglich. Du musst die gesamte BAföG-Schuld zurückzahlen. Verzugszinsen kommen noch hinzu.
BAföG-Schulden in einer Summe zurückzahlen
Hast Du nur eine vergleichsweise geringe Summe an BAföG erhalten, kann die Rückzahlung in einer Summe sinnvoll sein, da Du dann schneller wieder schuldenfrei bist. Das lohnt sich vor allem dann, wenn Du bereits kurz nach Abschluss Deines Studiums ein hohes Einkommen erzielst und einen ziemlich sicheren Arbeitsplatz hast.
Du profitierst bei BAföG als Staatsdarlehen von einem hohen Schuldenerlass, wenn Du Dein BAföG in einer Summe zurückzahlst. Es ist auch möglich, einen Kredit über den offenen Betrag aufzunehmen, um das BAföG zurückzuzahlen. Ein solcher Kredit kann sich lohnen, wenn die Zinsen am Markt gerade günstig sind und Du über ein hohes und sicheres Einkommen verfügst. In jedem Fall solltest Du abwägen, ob sich ein Kredit aufgrund der Zinsen tatsächlich lohnt. Allerdings solltest Du einen solchen Kredit nicht beantragen, wenn Du nach dem Studium noch keine Arbeit gefunden hast oder nur ein geringes Einkommen erzielst. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, das BAföG nur in niedrigen Raten zurückzuzahlen.