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Kündigung in der Probezeit – was für studentische Arbeitnehmer gilt

Kündigung in der Probezeit – was für studentische Arbeitnehmer gilt

Viele Arbeitnehmer fühlen sich während der Probezeit besonders unsicher und haben ständig Angst vor der Kündigung. Wenn das Unternehmen ernsthaft nach einem neuen Mitarbeiter sucht, ist das aber gar nicht notwendig. Die Probezeit dient schließlich dazu, dass sich beide Vertragspartner näher kennenlernen und dann entscheiden, ob eine Zusammenarbeit gewinnbringend ist. Die Probezeit dient also nicht nur Deinem Arbeitgeber, sondern auch Dir. Wenn es Dir in Deinem neuen Job so gar nicht gefällt oder Du mit dem Team nicht klarkommst, kannst Du das Arbeitsverhältnis nämlich genauso wie Dein Chef ganz unkompliziert wieder auflösen.

Definition der Probezeit

Der Begriff Probezeit stammt aus dem Arbeitsrecht und beschreibt einen vorher vereinbarten Zeitraum, in dem das Arbeitsverhältnis unter erleichternden Bedingungen aufgelöst werden kann. Beide Seiten können den Vertrag in der Regel mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen wieder beenden.

Probezeit für Werkstudenten

Viele Studierende entscheiden sich dazu, eine Stelle als Werkstudent anzunehmen. Damit können sie sich nicht nur etwas dazuverdienen, sondern auch schon während des Studiums erste Berufserfahrung sammeln und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Auch bei solchen Arbeitsverhältnissen gibt es in der Regel eine Probezeit. Deren Länge kann der Arbeitgeber selbst festlegen, solange die maximale Dauer von sechs Monaten nicht überschritten wird. Es gelten also keine Sonderregelungen für Werkstudenten. Die Kündigungsfrist verkürzt sich während der Probezeit auf zwei Wochen.

Probezeit für Minijobber

Du möchtest Deine Haushaltskasse während des Studiums ein wenig besser füllen? Dann könnte ein Minijob etwas für Dich sein. Damit darfst Du pro Monat maximal 556 Euro (Stand: März 2025) verdienen. Trotz der geringfügigen Beschäftigung greifen die normalen Regelungen für die Probezeit. Sie kann also auch in diesem Fall bis zu sechs Monate betragen. Zudem können Minijobber genauso wie Werkstudenten während der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Probezeit für Praktikanten

Auch Praktika spielen für viele Studierende eine wichtige Rolle. Sie dienen dazu, in den Berufsalltag hineinzuschnuppern und herauszufinden, welche Bereiche für einen geeignet sein könnten. Zudem gibt es in einigen Studiengängen sogenannte Pflichtpraktika, die zwingend absolviert werden müssen. Auch hier kann eine Probezeit angewendet werden. Sie darf aber nicht länger als vier Monate sein und ist somit zwei Monate kürzer als bei einem Minijob oder einer Stelle als Werkstudent. Hinzu kommt, dass während der Probezeit keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Als Praktikant kannst Du also während der Probezeit theoretisch von einem auf den anderen Tag gekündigt werden.

Gibt es einen Kündigungsschutz in der Probezeit?

Arbeitnehmer genießen in Deutschland den allgemeinen Kündigungsschutz. Sie dürfen also nur unter Angabe von Gründen gekündigt werden. Allerdings erhalten Sie diesen Schutz erst, nachdem sie für mindestens sechs Monate in dem Unternehmen beschäftigt waren. Vorher greift er nicht. Diese Phase wird als Wartezeit bezeichnet und hat erst einmal nichts mit der Probezeit zu tun, fällt aber üblicherweise in den gleichen Zeitraum.

Während der Probezeit gekündigt – wie verhalte ich mich?

Wenn Du innerhalb der ersten sechs Monate Deines Arbeitsverhältnisses gekündigt wurdest, solltest Du folgendermaßen vorgehen:

  • Wirf zunächst einen Blick in Deinen Arbeitsvertrag. Die Probezeit gilt nur, wenn sie ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
  • Überprüfe, ob der Arbeitgeber die Kündigungsfrist von zwei Wochen eingehalten hat. Er darf Dich nur fristlos kündigen, wenn es zu einem erheblichen Vertrauensbruch gekommen ist. Wenn das nicht der Fall ist, muss er Dich bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter beschäftigen.
  • Die Kündigung ist nur rechtssicher, wenn sie in schriftlicher Form erfolgt ist und eigenhändig unterschrieben wurde. Sie muss Dir per Post zugestellt oder persönlich übergeben werden. Eine mündliche Kündigung ist also nicht wirksam und sorgt auch nicht dafür, dass die Kündigungsfrist zu laufen beginnt. Sie liefert Dir aber einen Hinweis, dass es bald zur schriftlichen Kündigung kommen wird.
  • Wenn Du es brauchst, solltest Du ein Arbeitszeugnis einfordern. Das muss auch bei einer Kündigung in der Probezeit nicht immer negativ ausfallen. Schließlich kommt es darauf an, aus welchem Grund Du gekündigt wurdest.
  • Bitte außerdem um ehrliches Feedback. Vor allem, wenn Du Dir nicht erklären kannst, warum Du gekündigt wurdest, kann Dir das bei späteren Arbeitsverhältnissen enorm helfen. Manchmal stimmt auch einfach nur die Chemie nicht, was wiederum beruhigend sein kann, da der Fehler nicht allein bei Dir lag.
  • Denk daran, dass Du nach der Kündigung das Firmeneigentum zurückgibst.

Wie sinnvoll ist eine Kündigungsschutzklage?

Da während der Probezeit der Kündigungsschutz nicht greift, ist eine Kündigungsschutzklage nur selten von Erfolg gekrönt. Es gibt aber auch Ausnahmen. Wenn Du das Gefühl hast, dass es aufgrund von Diskriminierung zur Kündigung kam oder sich der Arbeitgeber rechtsmissbräuchlich verhalten hat, solltest Du einen Anwalt kontaktieren und Dich beraten lassen.

Gibt es einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Auch wenn Du während der Probezeit gekündigt wirst oder Dich selbst für die Kündigung entscheidest, steht Dir ein Arbeitszeugnis zu. Zumindest ein einfaches Arbeitszeugnis solltest Du ohne Probleme bekommen. Schwieriger wird es mit der qualifizierten Variante. Viele Arbeitgeber stellen das nicht aus, weil sie überzeugt sind, dass sie Dich noch nicht ausreichend bewerten können.

Wie geht es nach der Kündigung weiter?

Eine Kündigung in der Probezeit ist kein Weltuntergang. Lass Dich davon nicht zu sehr aus dem Konzept bringen und kümmere Dich so schnell wie möglich um eine neue Beschäftigung. Vakante Stellen findest Du auf Online-Job-Portalen oder mithilfe der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit. Höre Dich auch in Deinem Freundes- und Bekanntenkreis um und bewirb Dich auf möglichst viele Stellen.

Tipps zur Vermeidung einer frühzeitigen Kündigung

Am besten ist es natürlich, wenn es gar nicht erst zu einer Kündigung in der Probezeit kommt. Um sie zu verhindern, solltest Du möglichst wenige Fehler machen:

  • Erscheine immer pünktlich auf der Arbeit und halte Dich an die Arbeitsanweisungen.
  • Hole regelmäßig aktiv Feedback ein und setze es um. So zeigst Du Lernwilligkeit und Anpassungsbereitschaft.
  • Versuche, Deine Krankentage so gering wie möglich zu halten. Bleibe nur zu Hause, wenn es Dir wirklich schlecht geht.
  • Passe Dich an die Unternehmenskultur an und versuche Dich bestmöglich in das Team zu integrieren.

Sei sparsam mit dem Urlaub in der Probezeit. Wenn es nicht unbedingt sein muss, solltest Du Dir lieber nicht freinehmen. Vermeide vor allem einen langen Urlaub über mehrere Wochen.

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