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Urlaubssemester – Was hat es damit auf sich?

Rund ums Urlaubssemester

Den Begriff „Urlaubssemester“ hat sicher jeder von Euch schon mal gehört. Entgegen des Namens hat so ein Semester aber eher wenig mit Urlaub zu tun. Lies weiter, wenn Du wissen willst, was es mit dem Urlaubssemester auf sich hat und wie Du eines einlegen kannst.

Was ist ein Urlaubssemester?

Ein Urlaubssemester ist eine offizielle Unterbrechung des Studiums, die immer ein ganzes Semester betrifft (und nicht nur ein paar Wochen/Monate).

Was bedeutet offiziell? Wer einfach ein Semester ohne Vorankündigung sausen lässt, hat damit kein Urlaubssemester eingelegt. Denn ein Urlaubssemester wird in der Regel bereits vor dem entsprechenden Semester beantragt. Der Antrag wird indes nur genehmigt, wenn ein triftiger Grund für die Studienunterbrechung vorliegt.

Der Unterschied zur „inoffiziellen“ Unterbrechung liegt darin, dass das jeweilige Semester nicht zu Deinem Studium dazugerechnet wird. Das bedeutet: Es wird nicht als Fach- oder Studiensemester gerechnet, sondern z.B. auf Deiner Immatrikulationsbescheinigung separat als Urlaubssemester aufgeführt.

Warum ein Urlaubssemester einlegen?

Natürlich ist der bloße Gedanke, „in Regelstudienzeit“ sein Studium abzuschließen, meistens nicht der Hauptgrund dafür, seine Pause vorher anzumelden. Für die meisten wird das Stichwort BAföG hier eine große Rolle spielen: dieses verwendet nämlich die Regelstudienzeit als Grundlage für die maximale Förderdauer im Studium. Eine Überschreitung der Regelstudienzeit würde hier bedeuten, keinerlei finanzielle Förderung mehr zu erhalten – was für viele auch ein Grund wäre, das Studium zwangsläufig ganz abzubrechen. Jedes Urlaubssemester, das man nimmt, „verlängert“ die eigene Maximalförderdauer jedoch hinten raus.

Wie kann ich ein Urlaubssemester einlegen?

In jedem Fall muss dies im Voraus in Form eines schriftlichen Antrags an die eigene Universität erfolgen. Entsprechende Formulare gibt es meistens auf der Website der jeweiligen Uni. Der Antrag ist meistens knapp gehalten werden. Sein Herzstück ist jedoch die Begründung für das Einlegen des Urlaubssemesters, die wiederum mit entsprechenden Nachweisen untermauert werden muss. Wichtig ist jedoch, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Bis wann das passiert sein muss, variiert ebenfalls je nach Hochschule. Falls der Grund der Beurlaubung aber nicht vorhersehbar war (z.B. Krankheit), ist es aber oft auch möglich, die Beurlaubung rückwirkend zu beantragen.

Gründe für ein Urlaubssemester

Gründe, ein Urlaubssemester einzulegen, kann es viele geben. Hier reicht aber nämlich nicht, einfach nur keine Lust zu haben. Auch eine lange zusammengesparte Weltreise ist kein triftiger Grund für das Einlegen eines Urlaubssemesters.

Die wohl häufigsten Gründe, ein Urlaubssemester einzulegen, sind: Auslands- oder Praxissemester (wenn nicht Teil des Curriculums), Schwangerschaft und Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Krankheit.

Folgen eines Urlaubssemesters

Abgesehen von der Wertung des Semesters als Urlaubs- und nicht als Fach-/Studiensemester kann die Antragsgenehmigung noch andere Folgen haben, die je nach Uni ganz unterschiedlich ausfallen können. An manchen Hochschulen wird man im Urlaubssemester z.B. (teils) vom Semesterbeitrag befreit. Gleichzeitig verpflichtet man sich aber, in diesem Semester keinerlei Prüfungsleistungen abzulegen. Notfalls kann das Urlaubssemester aber auch wieder rückgängig gemacht werden, falls der Beurlaubungsgrund hinfällig wird oder es einen doch noch in den Fingern juckt und man eine Prüfung schreiben will.

Hast Du schon einmal ein Urlaubssemester genommen? Wenn ja, aus welchen Gründen? Lass es uns in den Kommentaren wissen!

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Anabel: Anabel studiert BWL an der Universität Regensburg und begeistert sich für Fremdsprachen, Bildung und Literatur. Wenn sie nicht gerade für Studibuch schreibt, arbeitet sie an einem neuen Roman oder an Kurzgeschichten, wie sie schon in zahlreichen Anthologien und Zeitschriften veröffentlicht wurden.
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